Bezüglich der Mail-Information durch die WKO bezüglich der RSKV-Signaturkarten gab es am DI den 29.04.2025 eine Besprechunge mit der WKO und dem BMF im Ubit-Arbeitskreis Kassensoftware.
Dabei konnte ein pragmatischer Umgang mit der Sachlage verhandelt werden.
„Um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen, darf die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates hinaus auf Grund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.“
Diese Information wurde am 12.05.2025 auch auf der WKO-Homepage veröffentlicht.
Folgend die Links zu diesen Informationen.
bzw.
Faktum ist, dass von der Zertifizierungsstelle die Bescheinigung für den Chip, der in den RKSV-Signaturkarten (RKSV-USB-Sticks) verwendet wird, nicht verlängert wird da es einen theoretischen Angriffsvektor gibt.
Aus diesem Grund müssen alle RKSV-Signaturkarten mittelfristig getauscht werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es jedoch noch keine neuen Chipkarten.
Das Kassensystem kann wie gewohnt weiterverwendet werden.
Ihrerseits sind keine Aktivitäten notwendig.
Sobald die entsprechenden Karten in ausreichender Zahl verfügbar sind, kommen wir auf Sie zu.
Wir weisen darauf hin, dass unserer Information nach derzeit nur ACOS-ID 2.1 betroffen ist – spätestens bis Mai 2027 soll aber auch ATOS CardOS 5.3 betroffen sein.
Bei CardOS 5.3 Karten kann es zu Meldungen von A-Trust kommen, dass das Zertifikat abgelaufen (nicht ausgelaufen!) ist. Auch dies kann vorerst ignoriert werden. Denn abgelaufene Zertifikate können und dürfen nach aktueller Rechtslage auch nach Ablauf der Gültigkeit weiterverwendet werden, solange sie dem vorgegebenen technischen Stand der Dinge entsprechen. Dies wird in § 15 Abs. 3 RKSV klargestellt.
Stand dieser Information 15.05.2025 - Ohne Gewähr!